Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Belgien: Umzug leicht gemacht
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Belgien: Alles, was Sie wissen müssen
Der Umzug nach Belgien – in das Land der Schokolade, der Kunst und der herzlichen Gastfreundschaft – ist für viele Deutsche ein attraktives Ziel. Mit seiner zentralen Lage in Europa, der starken Wirtschaft und der hohen Lebensqualität bietet das Land beste Voraussetzungen für einen Neuanfang. Als führendes Umzugsunternehmen steht Ihnen KOCH Umzugslogistik zur Seite. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Belgien, speziell für deutsche Staatsbürger.
Visabestimmungen für Belgien: Ein Überblick
Visumfreier Kurzaufenthalt
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei nach Belgien einreisen, da Belgien dem Schengen-Raum angehört. Für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Dies gilt für touristische Reisen, Geschäftsreisen, Konferenzbesuche und Familienbesuche, aber auch für Arbeitsuchende und Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen.
HINWEIS ZU ETIAS: Voraussichtlich ab dem letzten Quartal 2026 wird für visumfreie Aufenthalte eine ETIAS-Reisegenehmigung erforderlich sein. Diese kostet 20 €, ist drei Jahre gültig und wird online beantragt. Die Europäische Union wird mehrere Monate vor Einführung über das genaue Datum informieren.
Aufenthalt über drei Monate – Arbeitsaufnahme oder Wohnsitznahme
Dank der EU-Freizügigkeit können deutsche Staatsbürger unter vereinfachten Bedingungen in Belgien leben und arbeiten. Für eine Erwerbstätigkeit oder einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich innerhalb von acht Werktagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts anmelden.
Für die Anmeldung benötigen Sie:
– einen gültigen Personalausweis oder Reisepass;
– einen Nachweis über Ihre Beschäftigung oder ausreichende Existenzmittel;
– einen Nachweis über eine umfassende Krankenversicherung.
Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Nationalregisternummer – eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer, die für alle Behördengänge sowie die Eröffnung eines Bankkontos benötigt wird. Sie wird auch auf der elektronischen Aufenthaltskarte für EU-Bürger (E+ -Karte) vermerkt.
Verschiedene Aufenthaltsbewilligungen
EU-Bürger wie deutsche Staatsbürger haben ein unbedingtes Aufenthaltsrecht für bis zu drei Monate. Bei einem längeren Aufenthalt (mehr als drei Monate) besteht das Aufenthaltsrecht fort, wenn:
– eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Arbeitnehmer oder Selbständige);
– eine Ausbildung absolviert wird;
– ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung vorhanden sind;
– ein Familienangehöriger mit einem solchen Status vorliegt.
Für die Dauer des Aufenthalts können Sie beim Ausländeramt nach Ihrer Anmeldung eine elektronische EU-Aufenthaltskarte (E+ -Karte) beantragen. Diese Karte dokumentiert Ihr Aufenthaltsrecht, ist jedoch nicht verpflichtend. Seit dem 1. September 2025 gelten strengere Regeln für die Antragstellung: Der Antragsteller muss während des ersten Besuchs in der Gemeinde vollständige Unterlagen vorlegen, die den Zweck seines Aufenthalts belegen, wie einen Arbeitsvertrag, die Immatrikulationsbescheinigung an einer Universität oder einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Unvollständige Anträge werden nicht mehr bearbeitet.
Für Drittstaatsangehörige (Staatsbürger außerhalb der EU) gelten strengere Regeln. Sie benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für längerfristige Aufenthalte über 90 Tage.
Daueraufenthalt in Belgien: Aufenthaltsrecht für EU-Bürger und Einbürgerung
Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger
Nach fünf Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt in Belgien erlangen Unionsbürger automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Dieses Recht gilt unbefristet und ist nicht mehr an die Bedingungen der Arbeitnehmereigenschaft, ausreichender Existenzmittel oder Ausbildung geknüpft.
Einbürgerung
Die Einbürgerung in Belgien ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich gilt: Ausländische Staatsbürger können frühestens beantragen, die belgische Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn sie seit fünf Jahren rechtmäßig in Belgien leben.
Für einen Antrag auf Einbürgerung müssen Sie:
– Das 18. Lebensjahr vollendet (oder für mündig erklärt) sein;
– sich zum Zeitpunkt der Antragstellung rechtmäßig in Belgien aufhalten;
– nachweislich außergewöhnliche Verdienste um Belgien in den Bereichen Wissenschaft, Sport, Gesellschaft oder Kultur erworben haben, mit denen Sie einen besonderen Beitrag zum internationalen Ansehen Belgiens geleistet haben;
– begründen, warum es für Sie praktisch unmöglich ist, die belgische Staatsangehörigkeit im Wege einer Staatsangehörigkeitserklärung zu erwerben.
Das Einbürgerungsverfahren ist eine Begünstigungsmaßnahme der belgischen Abgeordnetenkammer und kein Rechtsanspruch. Bei einer ablehnenden Entscheidung kann kein Widerspruch bei Gericht eingelegt werden. Die Abgeordnetenkammer entscheidet über die Gewährung der Einbürgerung, die als Gesetz im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.
Ein einfacherer Weg für die meisten Auswanderer ist die Staatsangehörigkeitserklärung (nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt), vergleichbar mit der Standardeinbürgerung in Deutschland, sofern die Sprachkenntnisse und die Integration nachgewiesen werden können.
HINWEIS ZUM THEMA DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT: Belgien erlaubt grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Deutsche Staatsbürger können die belgische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne ihre deutsche abgeben zu müssen.
Besonderheiten für deutsche Staatsbürger
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Belgien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das verhindert, dass Einkommen und Vermögen in beiden Ländern besteuert werden. Das Abkommen regelt, welcher Staat sein Besteuerungsrecht ausüben darf und welcher darauf verzichtet. Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten, gilt eine besondere Regelung: Die Einkünfte werden in Deutschland besteuert, aber der deutsche Fiskus gewährt eine Steuerermäßigung von 8 % aufgrund der belgischen Gemeindesteuer.
Kulturelle Unterschiede
Belgien ist Deutschland in vielerlei Hinsicht ähnlich, zeigt jedoch auch typisch belgische Eigenheiten. Die Belgier gelten im Vergleich zu Deutschen als offener und gesprächiger, jedoch auch etwas weniger pünktlich. Anders als die niederländische Direktheit ist die belgische Kommunikation etwas indirekter. Ein harmonisches Arbeitsumfeld wird sehr geschätzt, und die Begrüßung ist formell (Händedruck, Vorstellung mit Vor- und Nachnamen).
Arbeitskultur
Die belgische Arbeitskultur ist geprägt von einer guten Work-Life-Balance, flachen Hierarchien und einem starken sozialen Dialog. Die Arbeitslosenquote lag 2022 bei 5,6 % und damit leicht unter dem EU-Durchschnitt. Das Arbeitsumfeld ist weniger formell, mit einer entspannten Pünktlichkeitsauffassung. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche, und die Arbeitnehmer haben Anspruch auf 20 Tage bezahlten Jahresurlaub (plus 10 belgische Feiertage). Eine geplante Arbeitsmarktreform sieht unter anderem eine Probezeit von sechs Monaten vor. Arbeitnehmer sollen künftig freiwillig bis zu 360 Stunden Überstunden pro Jahr arbeiten können, ohne dass der Arbeitgeber Freizeitausgleich gewähren muss.
Beantragung und Fristen
Die Anmeldung bei der Gemeinde ist die zentrale Amtshandlung nach Ihrer Ankunft in Belgien. Die Frist für die Anmeldung beträgt acht Werktage nach Ihrer Ankunft. Die Anmeldung erfolgt persönlich im Rathaus der Gemeinde, zu der Ihr Wohnort gehört. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Nationalregisternummer.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
– gültiger Personalausweis oder Reisepass;
– Nachweis über die Wohnadresse (z. B. Mietvertrag, Untermietvertrag oder Eigentumsurkunde);
– Nachweis über Beschäftigung oder ausreichende Existenzmittel (z. B. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge);
– Nachweis über eine umfassende Krankenversicherung.
WICHTIGER HINWEIS: Die belgischen Gemeinden verlangen in der Regel, dass Sie nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherung gesichert sind.
Visumgebühren und Kontakt
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Belgien kein Visum, daher fallen keine Visagebühren an. Für die Ausstellung der elektronischen Aufenthaltskarte können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe von der Gemeinde abhängt.
Ein Umzug nach Belgien erfordert eine gründliche Vorbereitung und das Verständnis der lokalen Verwaltungsabläufe. Wir von KOCH Umzugslogistik stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Traum, nach Belgien auswandern zu können, so reibungslos wie möglich zu realisieren.

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