Steuern und Finanzen in Dänemark: Leitfaden für Auswanderer | KOCH Umzugslogistik

Der Umzug nach Dänemark ist ein aufregendes Abenteuer, das viele neue Möglichkeiten und Erfahrungen bietet. Ein wesentlicher Aspekt, den Auswanderer beachten müssen, sind die Steuern und Finanzen in Dänemark. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen über das dänische Steuersystem, die besten Banken und Tipps für internationale Geldüberweisungen für alle, die nach Dänemark auswandern möchten.

Steuersystem in Dänemark: Was Auswanderer über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Mehrwertsteuer wissen sollten

Das Steuersystem in Dänemark ist eines der fortschrittlichsten und gleichzeitig der Höchstbesteuerten der Welt. Im Gegensatz zum föderalen deutschen System ist die dänische Steuerstruktur stark zentralisiert, wobei die Kommunen einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der kommunalen Steuersätze haben. Die Einkommensteuerbelastung erreicht für Spitzenverdiener Sätze von über 50 % und liegt damit deutlich über dem deutschen Spitzensteuersatz von etwa 47,5 % (inklusive Solidaritätszuschlag). Gleichzeitig bietet Dänemark jedoch interessante Sonderregelungen wie die Expat-Pauschalsteuer von 27 %, eine niedrigere Körperschaftsteuer und keine klassische Vermögensteuer.

Einkommensteuer

Dänemark verwendet ein progressives Einkommensteuersystem – je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Besteuert wird Ihr weltweites Einkommen, sobald Sie in Dänemark steuerlich ansässig sind. Dies ist der Fall, wenn Sie sich mehr als sechs Monate (183 Tage) im Kalenderjahr in Dänemark aufhalten oder über einen Wohnsitz verfügen, den Sie dauerhaft nutzen können.

Das dänische System kennt keinen persönlichen Steuerfreibetrag im klassischen Sinne, sondern ein Basisfreibetragssystem (Personfradrag). Für das Steuerjahr 2026 beträgt der persönliche Freibetrag 54.100 DKK (ca. 7.260 Euro). Wenn Ihr Einkommen niedriger ist als dieser Freibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Der AM-Bidrag (Arbejdsmarkedsbidrag) ist ein fester Arbeitsmarktbeitrag von 8 %, der vor der Berechnung der Einkommensteuer vom Bruttogehalt abgezogen wird. Im Gegensatz zu Deutschland, wo Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) rund 20 % des Bruttogehalts ausmachen, ersetzt der AM-Bidrag in Dänemark praktisch alle Arbeitnehmer-Sozialabgaben.

Die dänische Einkommensteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Staatssteuer (Bundessteuer) und der kommunalen Steuer.

Der Spitzensteuersatz (Topskat) kann in Kombination mit dem AM-Bidrag und der kommunalen Steuer einen Grenzsteuersatz von bis zu 55,9 % erreichen, was den höchsten Spitzensteuersatz in der OECD darstellt. Zum Vergleich: Der deutsche Spitzensteuersatz von 47,5 % gilt ab einem deutlich höheren zu versteuernden Einkommen (ab ca. 65.000 € für Alleinstehende im Jahr 2026) und beinhaltet bereits den Solidaritätszuschlag.

Besondere Steuerregelungen für Expats und Forscher

Eine wesentliche steuerliche Besonderheit Dänemarks ist die sogenannte Expat-Pauschalsteuer (forskerskatteordningen). Hochqualifizierte ausländische Fachkräfte und Forscher können unter bestimmten Voraussetzungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren von einer pauschalen Besteuerung von nur 27 % ihres Arbeitseinkommens profitieren. Die Voraussetzungen für diese Regelung sind: Das Bruttomonatsgehalt muss eine bestimmte Grenze erreichen (2026 ca. 60.000 DKK, etwa 8.050 Euro) – für Forscher gibt es keine Mindestgehaltsanforderung. Der Antrag muss vor der ersten Lohnzahlung in Dänemark gestellt werden. Von dieser Regelung profitieren auch Firmenwagen und andere Sachleistungen. Dies unterscheidet sich grundlegend von Deutschland, wo es keine vergleichbare Pauschalsteuerregelung für ausländische Fachkräfte gibt.

Sozialversicherungsbeiträge

Das dänische Sozialsystem wird nahezu vollständig über Steuern finanziert – ein fundamentaler Unterschied zum deutschen System, das auf paritätischen Sozialversicherungsbeiträgen basiert. In Dänemark zahlen Arbeitnehmer keine klassischen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, sondern nur den AM-Bidrag von 8 % sowie einen geringen festen Beitrag zur Zusatzrente ATP (jährlich 1.188 DKK, etwa 160 Euro). Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich feste Beiträge für ATP, AES (Arbeitnehmer-Garantiefonds) und AUB (Weiterbildungsbeitrag).

Ein Vergleich mit Deutschland: In Deutschland leisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam etwa 40 % des Bruttogehalts an Sozialversicherungsbeiträgen (davon Arbeitnehmeranteil etwa 20 %). In Dänemark entfällt diese Belastung nahezu vollständig – stattdessen werden die Sozialleistungen aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert. Die höhere Steuerbelastung wird also durch niedrigere direkte Sozialabgaben und exzellente öffentliche Leistungen (kostenloses Gesundheitswesen, kostenlose Bildung, großzügige Familienleistungen) ausgeglichen.

Mehrwertsteuer (moms)

Die Mehrwertsteuer in Dänemark (MOMS – Meromsætningsafgift) beträgt regulär 25 % und gehört damit zu den höchsten in Europa. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Dänemark praktisch keinen ermäßigten Steuersatz. Eine wichtige Neuerung für 2026: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Mehrwertsteuer auf Bücher komplett abgeschafft – Dänemark ist damit nach Großbritannien und Irland das dritte EU-Land mit steuerbefreiten Büchern. Deutschland hingegen hat einen regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % und einen ermäßigten Satz von 7 % für viele Güter des täglichen Bedarfs.

Die hohe Mehrwertsteuer in Dänemark ist ein wesentlicher Grund für die hohen Lebenshaltungskosten, da praktisch alle Konsumgüter und Dienstleistungen mit 25 % belastet werden. Seit Januar 2026 gilt zudem die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz über 300.000 DKK (etwa 40.200 Euro).

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Dänemark besteht ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das verhindert, dass Ihr Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Die wichtigsten Regelungen für Auswanderer:

Arbeitnehmer: Einkommen aus unselbstständiger Arbeit wird grundsätzlich im Tätigkeitsstaat besteuert. Das heißt: Wenn Sie in Dänemark arbeiten, wird Ihr Gehalt dort versteuert – unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Grenzgänger: Bei täglicher Rückkehr nach Deutschland können Sie unter bestimmten Bedingungen in Ihrem Wohnsitzland besteuert werden. Diese Regelung ist jedoch komplex und sollte unbedingt mit einem spezialisierten Steuerberater besprochen werden.

Renten: Nach dem DBA dürfen Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) nur in Deutschland besteuert werden. Betriebsrenten und private Rentenversicherungen werden jedoch in Dänemark besteuert.

Die Freistellungsmethode kommt zur Anwendung: Deutschland stellt die in Dänemark besteuerten Arbeitseinkünfte von der deutschen Steuer frei, behält sich jedoch den Progressionsvorbehalt vor (die dänischen Einkünfte erhöhen den Steuersatz für die in Deutschland verbleibenden Einkünfte).

Bankkonto eröffnen: Wie man als Ausländer ein Konto eröffnet und was zu beachten ist

Ein Bankkonto in Dänemark zu eröffnen, ist ein wesentlicher Schritt, um im Alltag Fuß zu fassen. Dänemark verfügt über ein modernes Bankensystem mit großen Geschäftsbanken (Danske Bank, Nordea, Jyske Bank, Sydbank), Sparkassen (Sparekassen) und reinen Online-Banken (Lunar, Saxo Bank). Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Kontoeröffnung oft auch für Nicht-EU-Bürger unkompliziert ist, benötigen Ausländer in Dänemark für die Kontoeröffnung in der Regel zwingend eine dänische CPR-Nummer (Det Centrale Personregister) – die persönliche Identifikationsnummer.

Eine Ausnahme bilden einige wenige Banken (z. B. Lunar), die unter bestimmten Umständen eine Kontoeröffnung mit einer deutschen Steueridentifikationsnummer und einem Aufenthaltstitel ermöglichen. In der Regel benötigen Sie für die Kontoeröffnung in einer Filiale:

 

– Gültigen Reisepass (oder Personalausweis für EU-Bürger);

– CPR-Nummer (in der Regel erforderlich, für die meisten Banken obligatorisch);

– Adressnachweis in Dänemark (Mietvertrag oder Registrierungsnachweis);

– Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung (für Studenten).

 

Dänemark ist Teil des SEPA-Raums, weshalb Euro-Überweisungen zwischen Deutschland und Dänemark in der Regel standardisiert ablaufen. Da Dänemark jedoch nicht der Eurozone angehört, lautet die offizielle Währung Dänische Krone (DKK). Für Überweisungen zwischen einem deutschen Euro-Konto und einem dänischen Kronen-Konto fallen in der Regel Gebühren für die Währungsumrechnung an. Es empfiehlt sich, spezialisierte Online-Dienste wie Wise (früher TransferWise) oder Revolut zu nutzen, da diese oft günstigere Wechselkurse und niedrigere Gebühren bieten als traditionelle Banken.

Vermögensbezogene Steuern

Dänemark erhebt keine klassische Vermögensteuer mehr – diese wurde 1997 abgeschafft. Im Gegensatz zu Deutschland, wo es ebenfalls keine Vermögensteuer mehr gibt (seit 1997 ausgesetzt), erhebt Dänemark jedoch eine jährliche Grundsteuer auf Immobilien. Die Ejendomsværdiskat ist eine staatliche Steuer auf den Immobilienwert, die unabhängig vom Standort erhoben wird. Die Grundsteuer liegt für Eigentumswohnungen und Häuser bei etwa 0,51 % des Grundstückswerts (Grundskyld) plus 0,9 % des Immobilienwerts bis zu einem bestimmten Freibetrag. Zudem gilt eine Quellensteuer auf Aktienerträge von 27 % für Einkünfte bis 79.400 DKK und 42 % für höhere Aktieneinkünfte (Stand 2026).

Steuererklärung (Årsopgørelse)

In Dänemark ist die Steuererklärung weitgehend digitalisiert. Die dänischen Steuerbehörden (Skattestyrelsen) erstellen für jeden Steuerpflichtigen eine weitgehend vorgefüllte Steuererklärung (årsopgørelse), die im März des Folgejahres digital zur Verfügung steht. Sie müssen diese nur prüfen und gegebenenfalls korrigieren – anders als in Deutschland, wo jeder Steuerpflichtige aktiv eine Steuererklärung einreichen muss. Die Frist für die Abgabe der korrigierten Steuererklärung ist der 1. Mai des Folgejahres.

 

Sie müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn Sie:

 

– Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben.

– Ihr Arbeitgeber die Steuer korrekt über die Hauptsteuerkarte (Hovedkort) abgeführt hat.

– Keine weiteren Abzüge geltend machen möchten.

 

Wenn Sie abweichende Angaben machen möchten (z. B. höhere Fahrtkosten, Spenden, Zinsaufwendungen), müssen Sie die Erklärung aktiv korrigieren.

Fazit

KOCH Umzugslogistik unterstützt Sie bei Ihrem Umzug nach Dänemark und hilft Ihnen, einen Überblick über die steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu gewinnen – damit Sie Ihren Neustart im Land der Hygge gut vorbereitet angehen können.

Dänemark – Wehende rote Flagge mit Skandinavienkreuz, Dänemark
Leerer Strand in Dänemark – Ruhige Küste ohne Touristen, Dänemark

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