Steuern und Finanzen in Frankreich: Leitfaden für Auswanderer | KOCH Umzugslogistik
Der Umzug nach Frankreich ist ein aufregendes Abenteuer, das viele neue Möglichkeiten und Erfahrungen bietet. Ein wesentlicher Aspekt, den Auswanderer beachten müssen, sind die Steuern und Finanzen in Frankreich. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen über das französische Steuersystem, die besten Banken und Tipps für internationale Geldüberweisungen für alle, die nach Frankreich auswandern möchten.
Steuersystem in Frankreich: Was Auswanderer über Einkommensteuer, Haushaltsbesteuerung und Mehrwertsteuer wissen sollten
Das französische Steuersystem ist durch einen starken Zentralstaat geprägt und wird durch die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) verwaltet. Eine grundlegende Besonderheit ist die Bestimmung des Steuersatzes auf Haushaltsebene: Ihr gesamtes Familieneinkommen wird zusammengezählt, dann wird die Steuerlast durch die Anzahl der „Teile“ (parts) Ihres Haushalts geteilt. Die Einkommensteuer erreicht Spitzensätze von 45 % (zzgl. eines Zuschlags von 3 % oder 4 % für sehr hohe Einkommen) und liegt damit über Deutschland, jedoch unter dem belgischen Niveau. Frankreich ist bekannt für sein komplexes, aber hochgradig soziales System und bietet für bestimmte Gruppen (z. B. EU-Entsandte) steuerliche Vergünstigungen.
Einkommensteuer
Frankreich verwendet ein progressives Steuersystem mit einem gestaffelten Tarif, der jährlich an die Inflation angepasst wird. Für das Steuerjahr 2026 (Einkünfte aus 2025) wurde die Anpassung der Steuerklassen aufgrund der rollierenden Inflation von 2,6 Prozent um 1,733 Prozent vorgenommen. Besteuert wird Ihr weltweites Einkommen, sobald Sie in Frankreich steuerlich ansässig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt).
Auf die Einkommensteuer wird ein Zuschlag von 3 % für Einkommen über 250.000 €(Einzelperson) bzw. 4 % für Einkommen über 500.000 € (Paare) erhoben. Die Steuerfreibeträge hängen von Ihrer Haushaltsstruktur ab. Der seit 2025 eingeführte Zuschlag für hohe Einkommen wird fortgeführt und bleibt so lange gültig, bis das öffentliche Defizit unter 3 % des BIP fällt.
Die Haushaltsbesteuerung (Quotient Familial)
Ein Alleinstehender (1 Teil) zahlt bei einem Einkommen von 50.000 € etwa 6.840 € Steuern. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern (3 Teile) zahlt bei gleichem Gesamteinkommen nur etwa 2.743 €, da sich die Steuerlast auf mehr „Teile“ verteilt.
STEUERKLASSEN FÜR AUSLÄNDER: Nicht in Frankreich ansässige Personen (nicht steuerlich ansässig) unterliegen einem Mindeststeuersatz von 20 % (bis 29.579 €) und 30 % (darüber) auf ihre in Frankreich erzielten Einkünfte.
Sozialversicherungsbeiträge (Cotisations sociales)
In Frankreich werden die Sozialversicherungsbeiträge (für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen erheblichen Anteil. Als Arbeitnehmer liegt der Beitragssatz für den Arbeitnehmeranteil insgesamt bei etwa 20 % des Bruttogehalts. Auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) wird ein pauschaler Sozialabgabensatz von 17,2 % erhoben.
Mehrwertsteuer (TVA – Taxe sur la Valeur Ajoutée)
Die Mehrwertsteuer in Frankreich beträgt regulär 20 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 10 % gilt für Gastronomie und Renovierungsarbeiten. Weitere ermäßigte Sätze von 5,5 % gelten für Lebensmittel, Bücher, Energie, öffentliche Verkehrsmittel und einige Kulturdienstleistungen. Seit dem 1. Januar 2026 wurden die TVA-Sätze auf bestimmte Energieträger angepasst.
Vermögensbezogene Steuern
Frankreich erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen mehr. Die frühere Solidaritätssteuer auf Vermögen (ISF – Impôt de Solidarité sur la Fortune) wurde 2018 durch die Immobilienvermögenssteuer (IFI – Impôt sur la Fortune Immobilière) ersetzt. Diese Steuer wird nur auf Immobilienbesitz (direkt oder indirekt, z. B. über Anteile an Immobiliengesellschaften) erhoben. Der Freibetrag beträgt 1.300.000 €. Oberhalb dieser Schwelle wird ein progressiver Steuersatz von 0,5 % bis 1,5 % auf den übersteigenden Betrag fällig.
Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer (Prélèvement à la source)
Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich tätig sind, gibt es zwei wichtige steuerliche Aspekte zu beachten: die Quellensteuer (Prélèvement à la source – PAS) und das spezielle Steuerregime für bestimmte Expats
Seit dem 1. Januar 2019 wird die Einkommensteuer monatlich direkt vom Arbeitslohn einbehalten. Die Quellensteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre jährliche Einkommensteuer und nicht die endgültige Steuerlast. Die Höhe des einbehaltenen Betrags wird anhand Ihrer persönlichen Steuersituation berechnet (Familienstand, Haushaltszusammensetzung). Am Ende des Steuerjahres gleicht die jährliche Steuererklärung (déclaration de revenus) die Differenz zwischen der bereits einbehaltenen Quellensteuer und Ihrer tatsächlichen Steuerschuld aus. In vielen Fällen erhalten Sie eine Rückerstattung, wenn zu viel einbehalten wurde. Für Nichtansässige, die Einkünfte aus Frankreich erzielen, gelten aktualisierte Quellensteuersätze (0 %, 12 % und 20 %).
Regelung für EU-Entsandte (Impatriés)
Das französische Recht sieht für Arbeitnehmer, die vorübergehend von einem ausländischen Unternehmen nach Frankreich entsandt werden, sowie für „heimgekehrte“ Expats ein günstiges Teilstuerregime vor. Bei Erfüllung der Bedingungen können bestimmte Gehaltsbestandteile (z. B. Zulagen für Umzug, Expatriierung) von der französischen Steuer befreit werden. Die Regelung gilt für maximal fünf Jahre und muss aktiv vom Arbeitgeber beantragt werden.
Steuererklärung (Déclaration de revenus)
Auch wenn Sie bereits die Quellensteuer zahlen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung online oder auf Papier einzureichen. Die Steuererklärung in Frankreich ist das zentrale Instrument zur Berechnung Ihrer jährlichen Einkommensteuer. Der Staat öffnet das Online-Portal impots.gouv.fr jedes Jahr in der Regel im April (2026 am 9. April). Hier können Sie Ihre Steuererklärung online ausfüllen und einreichen.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Zwischen Deutschland und Frankreich besteht ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das verhindert, dass Ihr Einkommen in beiden Ländern besteuert wird. Das Abkommen enthält spezielle Regelungen für verschiedene Einkunftsarten.
Für Arbeitnehmer (privater Sektor) gilt grundsätzlich die 183-Tage-Regel: Wenn Sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Frankreich aufhalten, Ihr Gehalt von einem deutschen Arbeitgeber gezahlt wird und die Kosten nicht von einer französischen Betriebsstätte getragen werden, verbleibt das Besteuerungsrecht bei Deutschland. Andernfalls (insbesondere bei längerem Aufenthalt oder Arbeit für einen französischen Arbeitgeber) besteuert Frankreich das Arbeitseinkommen.
FÜR GRENZGÄNGER (FRONTALIER): Für Personen, die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten (oder umgekehrt), gelten komplexe Regelungen. Grundsätzlich darf der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat besteuert werden (wenn sich der Arbeitnehmer regelmäßig an weniger als 45 Tagen nicht an seinen Wohnsitz zurückbegibt). Bei mehr als 45 Tagen Nichtrückkehr verliert man den Grenzgängerstatus und wird voll im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig. Die Nichtrückkehrtage werden seit 2026 strenger geprüft. Das Abkommen enthält auch spezielle Regelungen für Einkünfte im öffentlichen Dienst und für Renten.
RENTEN: Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden im Wohnsitzstaat besteuert. Beamtenpensionen können im Quellenstaat besteuert werden.
Bankkonto eröffnen: Wie man als Ausländer ein Konto eröffnet und was zu beachten ist
Ein Bankkonto (compte bancaire) in Frankreich zu eröffnen, ist ein wesentlicher Schritt, um in der französischen Wirtschaft Fuß zu fassen. Frankreich verfügt über ein modernes Bankensystem und ist eines der führenden Finanzzentren der Eurozone.
In der Regel benötigen Sie für die Kontoeröffnung in einer Filiale:
– einen gültigen Reisepass oder Personalausweis;
– einen Adressnachweis in Frankreich (z. B. Mietvertrag, Stromrechnung, offizielle Wohnsitzbescheinigung – „justificatif de domicile“);
– einen Nachweis über Ihre Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen) oder für Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung;
– Ihre Steuernummer (numéro fiscal) (sofern bereits vorhanden; andernfalls kann das Konto auch vorläufig eröffnet werden).
Geldüberweisungen und Lebenshaltungskosten
Internationale Geldüberweisungen zwischen Frankreich und Deutschland sind aufgrund der gemeinsamen Währung (Euro) und der EU-Regulierung besonders einfach und kostengünstig.
– BANKÜBERWEISUNG (SEPA): Der Standard für Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums. Die Gebühren richten sich nach Ihrem Kontomodell bei Ihrer französischen Bank. Viele Banken haben kostenlose oder sehr günstige Online-Girokonten für Gehaltseingänge. Die Überweisung ist in der Regel innerhalb eines Bankarbeitstages beim Empfänger.
– SPEZIALISIERTE ÜBERWEISUNGSDIENSTE: Dienste wie Wise (ehemals TransferWise) oder Revolutsind spezialisiert auf internationale, grenzüberschreitende Geldüberweisungen mit transparenten Wechselkursen und niedrigen Gebühren – besonders nützlich, wenn Sie regelmäßig Geld in eine Währung außerhalb des Euro-Raums überweisen müssen.
– PAYPAL: Einfach und schnell für kleinere Beträge, aber oft mit höheren Gebühren als Banküberweisungen und spezialisierten Transferdiensten.
MELDEPFLICHT FÜR AUSLANDSKONTEN: Französische Steuerpflichtige müssen dem französischen Finanzamt (DGFiP) ihre Auslandskonten melden. Dazu gehören Spar- und Girokonten, Depots und andere Konten im Ausland. Die Meldung muss jährlich über das Portal impots.gouv.fr (im Rahmen der Steuererklärung) erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Meldepflicht kann zu Geldstrafen führen. Dies gilt auch für deutsche Expats, die nach Frankreich auswandern und noch deutsche Konten führen.
Altersvorsorge und Rentensystem in Frankreich
Frankreich verfügt über ein komplexes, mehrstufiges Rentensystem mit einem verpflichtenden öffentlichen Umlageverfahren. Die Reform des Renteneintrittsalters (von 62 auf 64 Jahre) wurde vorerst bis mindestens 2028 ausgesetzt; das Renteneintrittsalter bleibt bis auf Weiteres bei 62 Jahren und 9 Monaten.
– Gesetzliche Rente (Régimes de base): Die Grundrente wird für alle Arbeitnehmer durch die Caisse Nationale d‘Assurance Vieillesse (CNAV) verwaltet. Sie finanziert sich aus Sozialversicherungsbeiträgen, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Die Rentenhöhe hängt von Ihren besten 25 Berufsjahren (für private Angestellte) und der Anzahl Ihrer eingezahlten Quartale ab. Der Sonderbeitrag für Arbeitgeber auf Abfindungen und Vorruhestandsleistungen wurde von 30 % auf 40 % erhöht.
– Betriebliche Altersvorsorge (Régimes complémentaires): Für die meisten Arbeitnehmer gibt es verpflichtende, umlagefinanzierte Zusatzsysteme: für Angestellte die Agirc-Arrco, für leitende Angestellte die Agirc. Diese Zusatzrenten bilden einen erheblichen Teil der Altersversorgung.
– Private Altersvorsorge: Zusätzlich zur staatlichen und zusätzlichen Rente können Sie privat vorsorgen, etwa über spezielle Rentensparverträge (PER – Plan d‘Épargne Retraite) oder Lebensversicherungen (assurance vie).
Als deutscher Auswanderer sollten Sie prüfen, ob Ihre deutschen Rentenansprüche erhalten bleiben und wie diese mit dem französischen System harmonieren. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Renten aus Deutschland.
Fazit
Der Umzug nach Frankreich erfordert eine gründliche Planung und ein gutes Verständnis der steuerlichen und finanziellen Gegebenheiten. Besonders für deutsche Auswanderer ist das komplexe, aber hochgradig soziale französische System gewöhnungsbedürftig. Die progressiven Einkommensteuersätze werden durch eine hervorragende Infrastruktur (Gesundheit, Bildung, Verkehr) und ein umfassendes soziales Netz kompensiert. Wer sich auf die französische Bürokratie und die Besonderheiten (Haushaltsbesteuerung, Quellensteuer) einlässt, findet in Frankreich eine hohe Lebensqualität und eine stabile wirtschaftliche Umgebung vor. Wir von KOCH Umzugslogistik stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Traum, nach Frankreich auswandern zu können, so reibungslos wie möglich zu realisieren.

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