Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Japan: Umzug leicht gemacht
Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Japan: Alles, was Sie wissen müssen
Der Umzug nach Japan ist ein aufregendes Unterfangen, das jedoch eine gründliche Planung erfordert. Als führendes Umzugsunternehmen stehen wir von KOCH Umzugslogistik Ihnen zur Seite. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Japan, speziell für deutsche Staatsbürger.
Visabestimmungen für Japan: Ein Überblick
Visumfreier Kurzaufenthalt
Deutsche Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen visafrei nach Japan einreisen, sodass in vielen Fällen kein Japan Visum erforderlich ist. Diese Regelung gilt für touristische Reisen, Geschäftsreisen, Konferenzbesuche und sogar einige Formen der remote Arbeit. Falls Sie jedoch planen, länger zu bleiben oder bezahlte Tätigkeiten auszuüben, benötigen Sie ein entsprechendes Japan Visum. Beachten Sie, dass bezahlte Tätigkeiten im Rahmen der visafreien Einreise nicht erlaubt sind.
Verschiedene Visaarten
Für Aufenthalte über 90 Tage oder spezifische Tätigkeiten benötigen Sie ein entsprechendes Visum:
- Arbeitsvisa: Erforderlich für bezahlte Tätigkeiten. Ein Certificate of Eligibility (CoE) muss vor der Beantragung vorliegen.
- Studentenvisa: Für Personen, die in Japan studieren möchten. Auch hier ist ein CoE erforderlich.
- Familienvisa: Für Ehepartner und Kinder von Personen, die in Japan arbeiten oder studieren.
Daueraufenthalt in Japan: Permanent Residency und Einbürgerung
Permanent Residency
Nach einem längeren Aufenthalt in Japan können Sie einen Antrag auf Permanent Residency stellen. Dies erfordert in der Regel, dass Sie mindestens zehn Jahre in Japan gelebt haben, wobei kürzere Fristen bei besonderen Qualifikationen oder familiären Bindungen möglich sind.
Einbürgerung
Für die Einbürgerung in Japan müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, darunter ein Mindestaufenthalt von fünf Jahren und der Nachweis einer finanziellen Unabhängigkeit. Japan erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, was eine wichtige Überlegung für deutsche Auswanderer darstellt.
Besonderheiten für deutsche Staatsbürger
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Japan existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die Steuerbelastung für alle erleichtert, die nach Japan auswandern möchten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld steuerlich beraten zu lassen, um die Vorteile dieses Abkommens optimal zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Kulturelle Unterschiede
Japan bietet eine faszinierende, aber auch herausfordernde kulturelle Umgebung für alle, die auswandern Japan als Ziel wählen. Von der Etikette bis hin zu den Geschäftspraktiken unterscheidet sich vieles vom westlichen Lebensstil. Wer nach Japan auswandern will, sollte sich auf diese Unterschiede einstellen und bereit sein, sich anzupassen.
Arbeitskultur und Ethik
Die japanische Arbeitskultur legt großen Wert auf Teamarbeit, Effizienz und Höflichkeit. Diese Werte werden in der täglichen Arbeitspraxis deutlich und tragen zu einer harmonischen und produktiven Arbeitsumgebung bei. Internationale Fachkräfte profitieren von der stabilen Wirtschaft und den zahlreichen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.
Beantragung und Gebühren
Die Beantragung eines Visums erfolgt über das zuständige japanische Konsulat oder die Botschaft in Deutschland. Für alle, die nach Japan auswandern, ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen – frühestens drei Monate vor der Abreise. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens fünf Arbeitstage. Alle erforderlichen Unterlagen sollten vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Visagebühren und Kontakt
Die Visagebühren variieren je nach Visumtyp. Wer auswandern Japan als neues Zuhause wählt, kann sich für detaillierte Informationen an die japanische Botschaft in Berlin wenden oder deren Website besuchen.
Ein Umzug nach Japan erfordert sorgfältige Planung und ein gutes Verständnis der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Wir von KOCH Umzugslogistik stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Traum, nach Japan auswandern zu können, so reibungslos wie möglich zu realisieren.
Unser Umzugsservice Japan schließt folgende Leistungen mit ein:
- Exportverpackung der Möbel
- Einpackarbeiten komplett
- Packmittelgestellung für Überseetransporte
- Möbel Demontagen
- Erstellung einer Ladeliste mit Nummer für jeden Gegenstand
- Komplette Zollabfertigung Export
- Containerbeladung bei Ihnen am Haus oder Vorholung zu unserem Lager - Situationsabhängig
- Transport von Haus/Lager bis Hafen
- Seefracht von Hafen bis Hafen
- Komplette Zollabfertigung Import
- Transport von Hafen bis Haus
- Auspacken der Möbel
- Möbelmontagen
- Entsorgen der Verpackungsmittel am Tag der Entladung
- Auspackarbeiten der Kartons auf Wunsch - wird gesondert nach Aufwand abgerechnet
- Terminalabfertigungsgebühren am Zielort
- Rückführung des leeren Containers zum Hafen/Terminal
Sie können eines unserer Rundum-Sorglos-Pakete für ein stressfreies Umziehen buchen oder einzelne Umzugsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Ergänzend zu unseren bereits genannten Umzugsleistungen bieten wir Ihnen noch spezielle Service- und Zusatzleistungen für Umzüge jeglicher Art an. Fragen Sie uns einfach und wir finden schnell gemeinsam die optimale Lösung für jede noch so kleine oder große Umzugsherausforderung. Stellen Sie uns eine Anfrage und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihr entspannter Umzug nach Übersee
Als deutsches Unternehmen mit über 120 Jahre Erfahrung, kennen wir die Besonderheiten die es beim Umzug zu beachten gibt und sorgen dafür, dass Ihr Umzug schnell und ohne Probleme verläuft.
Unser Umzugsunternehmen stellt Ihnen modernste Ausrüstung und hochwertiges Verpackungsmaterial zur Verfügung, um Ihre Wertgegenstände und Möbel während des Transports bestmöglich zu schützen.
Als eines der erfolgreichen Umzugsunternehmen in Deutschland bieten wir Ihnen einen erstklassigen Service zu wettbewerbsfähigen Preisen. Wir verstehen, dass jeder Umzug einzigartig ist und deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind. Überzeugen Sie sich von uns, Heinrich Koch Internationale Umzugs- und Archivlogistik GmbH, unseren Möbelpacker-Spezialisten und Leistungen – dann werden Sie bestimmt bald auch zu unseren zahlreichen zufriedenen Stammkunden gehören.
Vereinbaren Sie einen Besuchstermin mit einem unserer Kundenberater.
Wir besuchen Sie gerne und erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot für Ihren Japan-Umzug, das sitzt. Bei Bedarf an Beratung oder Fragen melden Sie sich gerne bei uns in Osnabrück, unter der Telefonnummer 0 541 – 121 68 50. Wir freuen uns darauf, Ihnen helfen zu können!
Jetzt Express-Anfrage stellen!
Füllen Sie einfach unser Anfrage-Formular aus und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für Ihren Umzug. Unsere kompetenten Berater besuchen Sie vor Ort oder planen mit Ihnen telefonisch den Umzug. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ihr Ansprechpartner für internationale Umzüge
Christian Braunschweig