Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung in Österreich verstehen
Ein Umzug nach Österreich ist ein aufregender Schritt, der viele neue Möglichkeiten und Erfahrungen bietet. Für alle, die nach Österreich auswandern möchten, ist es entscheidend, sich im Vorfeld mit dem österreichischen Gesundheitssystem und den verschiedenen Krankenversicherungsoptionen vertraut zu machen. Dieser umfassende Leitfaden richtet sich an alle, die das Abenteuer Auswandern Österreich wagen, sowie an Berufstätige, Familien und Rentner, die planen, ihren neuen Lebensmittelpunkt dort zu verbringen.
Das österreichische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem
Das österreichische Gesundheitssystem gilt weltweit als eines der besten und effizientesten. Es basiert auf dem Prinzip der Pflichtversicherung und gewährleistet, dass nahezu die gesamte Wohnbevölkerung (99,9 Prozent) Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung hat. Der Versicherungsschutz entsteht automatisch kraft Gesetzes, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen.
Das System finanziert sich über Beiträge, die je nach Einkommen und Beschäftigungsverhältnis bemessen werden. Anders als Deutschland, wo man zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen kann, ist in Österreich die gesetzliche Pflichtversicherung für nahezu alle Erwerbstätigen und deren Angehörige die Regel. Die Beiträge werden zu einem großen Teil direkt vom Arbeitgeber abgeführt, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam die Kosten tragen. Eine Wahlmöglichkeit des Versicherungsträgers besteht grundsätzlich nicht, da die Zugehörigkeit von der beruflichen Tätigkeit abhängt.
Berufsständische Organisation und Versicherungsträger
Die österreichische Sozialversicherung ist berufsständisch organisiert. Das bedeutet, dass die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Träger grundsätzlich von der ausgeübten Tätigkeit abhängt. Die österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist der größte Krankenversicherungsträger und für die meisten unselbstständig Erwerbstätigen und deren Angehörige zuständig. Daneben gibt es die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) für bestimmte Berufsgruppen sowie die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Die Pflichtversicherung: Wer ist versichert und welche Leistungen gibt es?
In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung für Personen mit legalem Einkommen. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – ein Antrag ist nicht nötig. Pflichtversichert sind alle unselbstständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmer), Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, Pensionisten sowie Familienangehörige der genannten Gruppen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet den Versicherten und deren mitversicherten Angehörigen umfassenden Schutz im Krankheitsfall. Die Leistungen werden als Sachleistungen erbracht – die Versicherten erhalten beim Arzt oder im Spital kostenlose Behandlung, ohne dass ihnen eine Rechnung gestellt wird. Alle Versicherten und Anspruchsberechtigten haben denselben Leistungsanspruch, unabhängig von der Höhe ihrer Beitragszahlungen.
Im Leistungsfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für:
– Arztbesuche bei Kassenärzten (praktische Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte mit Kassenvertrag)
– Spitalsaufenthalte in der allgemeinen Gebührenklasse
– Verschreibungspflichtige Medikamente (gegen Rezeptgebühr)
– Heilbehelfe und Hilfsmittel
– Notfallbehandlungen im In- und Ausland
Die E-Card: Ihr Zugang zum Gesundheitssystem
Die E-Card ist Ihre persönliche Sozialversicherungskarte und der Schlüssel zum österreichischen Gesundheitswesen. Sie weist Sie als sozialversicherte Person aus, speichert Ihre Versicherungsdaten und ermöglicht die elektronische Abwicklung von Arztbesuchen und Krankmeldungen. Sie erhalten eine E-Card, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen oder sich anderweitig pflichtversichern. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an; ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Sie können mit Ihrer Sozialversicherungsnummer zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine physische Karte haben. Die Ausstellung der E-Card ist kostenlos, pro Kalenderjahr wird jedoch ein Service-Entgelt eingehoben (2026: € 26,85), das in der Regel vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten wird.
Bitte bringen Sie die E-Card zu jeder Behandlung mit. Haben Sie sie einmal vergessen, heben manche Ärztinnen und Ärzte eine Kaution ein, die Sie bei Nachbringen der Karte zurückerhalten. Auf der Rückseite der E-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der Sie in den meisten europäischen Ländern medizinische Leistungen erhalten.
Mitversicherung von Familienangehörigen
Ein großer Vorteil des österreichischen Systems ist die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen. Versicherte Personen und deren Familienangehörige haben Anspruch auf Leistungen, sofern die versicherte Person pflichtversichert ist. Mitversichert sind:
– Ehegatten, eingetragene Partner und unter bestimmten Voraussetzungen Lebensgefährten (in Familien mit Kindern, sonst kostenpflichtig)
– Kinder bis zum 18. Lebensjahr
– Kinder bis zum 21. Lebensjahr, wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen
– Kinder bis zum 26. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden
Diese Mitversicherung ist kostenlos, sofern die versicherte Person pflichtversichert ist.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Personen, die nicht über eine Erwerbstätigkeit pflichtversichert sind und auch nicht als Angehörige mitversichert werden können, haben die Möglichkeit einer freiwilligen Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Der monatliche Beitrag beträgt im Jahr 2026 565,25 Euro. Bei angespannter finanzieller Lage kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Für Studierende und geringfügig Beschäftigte gelten günstigere Sondertarife.
Für die Selbstversicherung gilt eine sechsmonatige Wartefrist, bevor der volle Leistungsanspruch (z. B. auf ärztliche Hilfe) besteht. Ausgenommen sind dringende Fälle wie Schwangerschaft oder Unfälle. Zu beachten ist, dass die Selbstversicherung nur Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalte, Medikamente) vermittelt, nicht jedoch auf Barleistungen wie Wochen- oder Krankengeld.
Selbstbehalte und Kostenbeteiligung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in Österreich für gesetzlich Versicherte grundsätzlich keine jährliche Franchise. Für die meisten Versicherten (z. B. ÖGK-Versicherte) entstehen bei Arztbesuchen und Spitalsaufenthalten keine direkten Kosten. Allerdings sind in einigen Bereichen Selbstbehalte vorgesehen:
– REZEPTGEBÜHREN: Für jedes verschreibungspflichtige Medikament ist eine Rezeptgebühr zu entrichten (2025: € 7,55). Bei geringem Einkommen gibt es eine Befreiung.
– KOSTENBETEILIGUNG IM SPITAL: Bei einem Spitalsaufenthalt ist von allen Patientinnen und Patienten pro Aufenthaltstag ein bestimmter Betrag zu entrichten.
– SELBSTBEHALTE BEI SVS- UND BVAEB-VERSICHERTEN: Für Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sind im Fall der ärztlichen Hilfe spezifische Kostenbeteiligungen vorgesehen.
WICHTIGER HINWEIS FÜR DEUTSCHE ZUWANDERER: Wenn Sie in einem regulären Arbeitsverhältnis in Österreich stehen, gelten für Sie die gleichen Regelungen wie für alle anderen österreichischen Arbeitnehmer – mit kostenloser Mitversicherung für Ihre Familie. Für Selbständige, Studierende oder Personen ohne direkten Jobstart gelten die Regelungen zur Selbstversicherung. Alle Personen, die in Österreich eine Arbeit aufnehmen, müssen sich beim Arbeitgeber melden, der sie dann bei der Sozialversicherung anmeldet. Eine gesonderte Anmeldung bei einer Krankenkasse ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Private Zusatzversicherung
Die gesetzliche Pflichtversicherung deckt eine solide medizinische Grundversorgung ab, die für die meisten Menschen völlig ausreichend ist. Wer jedoch zusätzliche Leistungen wünscht – etwa freie Arztwahl (Zugang zu Wahlärzten für kürzere Wartezeiten), bessere Unterbringung im Krankenhaus (Zwei- oder Einbettzimmer), Behandlung durch den Chefarzt oder Zugang zu Privatkliniken –, kann eine private Zusatzversicherung abschließen. Diese ist völlig freiwillig.
Bei Wahlärzten sinkt die durchschnittliche Wartezeit signifikant: Nach einer aktuellen Studie der Industriellenvereinigung beträgt sie bei Kassenärzten bis zu 63 Tage, während Wahlarzttermine meist innerhalb weniger Tage verfügbar sind. Eine Privatversicherung übernimmt typische Leistungen wie die Kostenübernahme für Sonderklasse (Ein- oder Zweibettzimmer), freie Arztwahl (Zugang zu Wahlärzten) und ambulante Heilbehandlungen.
Kosten und Leistungen einer Zusatzversicherung
Die monatlichen Prämien richten sich nach Ihrem Alter, dem gewünschten Leistungsumfang, Ihrem Gesundheitszustand und der Versicherungsgesellschaft. Für Kinder beginnen die Beiträge ab etwa 30 Euro, für Erwachsene ab ca. 45 Euro, wobei Kombi-Tarife (Sonderklasse plus Wahlarzt) für 30-Jährige realistisch zwischen 50 und 150 Euro pro Monat liegen.
Typische Leistungen einer Zusatzversicherung umfassen:
– SONDERKASSE: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus (statt allgemeiner Gebührenklasse), Behandlung durch den Arzt Ihrer Wahl (Chefarzt)
– WAHLARZT: Übernahme der Kosten für die Behandlung bei Ärzten ohne Kassenvertrag – auch ambulant
– ZAHNBEHANDLUNG: Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz (nur teilweise, oft mit Selbstbehalten)
– AMBULANTE HEILBEHANDLUNG: Übernahme der Kosten für Physiotherapie, Psychotherapie, Akupunktur u. ä.
– TAGEGELD: Zahlung eines festen Betrags bei Spitalsaufenthalt oder Arbeitsunfähigkeit
Anders als in Deutschland ersetzen Zusatzversicherungen in Österreich nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern ergänzen sie. Wer die gesetzliche Pflichtversicherung verlässt, um sich ausschließlich privat zu versichern, wäre nicht ausreichend abgesichert. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung erfolgt meist eine Gesundheitsprüfung.
Wichtige Tipps für Zuwanderer aus Deutschland
– PFLICHTVERSICHERUNG TRITT AUTOMATISCH EIN: Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Sozialversicherung an – Sie müssen nichts weiter tun.
– E-CARD ERHALTEN SIE AUTOMATISCH: Sobald Sie angemeldet sind, wird Ihnen die E-Card per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Bei Neugeborenen erfolgt die Ausstellung automatisch.
– ÜBERWEISUNGSSCHEIN ERFORDERLICH: Anders als in Deutschland benötigen Sie in der Regel einen Überweisungsschein Ihres Hausarztes, um einen Facharzt aufzusuchen.
– ZUZUG AUS DEUTSCHLAND: Wenn Sie aus Deutschland nach Österreich ziehen, sind Sie für die ersten drei Monate mit Ihrer deutschen Versicherungskarte im Krankheitsfall abgesichert. Für die weitere Absicherung ist eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich.
– EU-FREIZÜGIGKEIT: Deutsche Staatsbürger genießen die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und können ohne Einschränkungen in Österreich arbeiten, wodurch sie automatisch in die Pflichtversicherung einbezogen werden.
Fazit
Ein Umzug nach Österreich erfordert sorgfältige Planung und ein gutes Verständnis des Gesundheitssystems. Wir von KOCH Umzugslogistik stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Traum, nach Österreich auswandern zu können, so reibungslos wie möglich zu realisieren.

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