Wenn Sie Ihren Umzug im Umkreis (30km) Osnabrück so bequem wie möglich gestalten möchten, sollte vorab eine Stellfläche für den Umzugstransporter reserviert werden. Mit einer bestellten Halteverbotszone lässt sich ein Umzug besser und schneller bewältigen, da Sie direkt vor der Haustür parken können und so die zeitaufwendige Parkplatzsuche vermeiden.
Wir stellen den Antrag bei dem Team der Verkehrslenkung, richten eine Halteverbotszone von einer Länge bis zu 25 m fristgerecht für Sie ein und holen die Halteverbotsschilder nach Erledigung der Arbeiten wieder ab.
Um Ihnen eine fristgerechte wie auch problemlose Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie um eine 14-tätige Voranmeldung oder Bestellung vor dem geplanten Umzug. Mit einem Mausklick haben Sie eine Halteverbotszone und wir erledigen die anfallenden Arbeiten.
Tragen Sie Ihre Daten einfach ganz bequem in das folgende Formular ein.
Vorübergehendes Halteverbot beantragen
Halteverbot Umzug – sorgenfrei umziehen ohne Parkplatzprobleme
Bei einem Umzug, egal ob in Eigenregie oder mit einem professionellen Umzugsunternehmen, sind eigens eingerichtete Halteverbotszonen eine echter Segen. Besonders in Städten, wie Osnabrück, kann das allgemeine Verkehrschaos sonst für Probleme sorgen. Durch das Beantragen einer Halteverbotszone für Ihren Umzug haben Sie eine Sorge weniger, denn weder Umzugshelfer noch der Fahrer eines Lasters oder Sprinters muss mühsam einen Parkplatz suchen. Mit einer Genehmigung für ein Halteverbot stellen wir Ihnen die Halteverbotsschilder auf und bauen die Schilder anschließend auch wieder ab.Das Aufstellen der Schilder erfolgt mind. drei Tage vor Ihrem anvisierten Umzug.
So ein eingerichtetes Haltevorbot für den Umzug ist eine Bereicherung für jeden Umzug und Umzugshelfer in der Stadt und an schwierigen Orten, wie regulären Halteverbotszonen der Stadt oder anderen Parkverbotszonen.
Halteverbotsschilder mit Genehmigung
Halteverbotsschilder sollten niemals einfach so aufgestellt werden, da erhebliche Strafen drohen, wenn die entsprechenden Schilder nicht vorher durch das Amt genehmigt wurden. Diese Halteverbotszone umfasst einmal die Verkehrsschilder und die Erlaubnis zur Absperrung eines vorher festgelegten Bereichs (bis zu 25 Meter Länge). Weiter kann aber auch ein Antrag zur „Ausnahmegenehmigung zum Parken“ erteilt werden. Hier darf Ihr Umzug auch an Orten stattfinden, die normalerweise ein Halte- oder Parkverbot haben. Beide Möglichkeiten für ein Halteverbot beim Umzug müssen bei der zuständigen Behörde erfolgen – wir haben jahrelange Erfahrung mit diesen Anträgen und unterstützen Sie gerne bei der Erstellung dieses Antrags.
Da solche Anträge in der Regel einer gewissen Bearbeitungsdauer unterliegen, können wir nur Anträge erstellen, die mindestens 14 Tage im voraus an uns gestellt wurden. Mit den entsprechenden Verkehrszeichen haben Sie eine Sorge weniger im Umzugsstress.
Auch ohne professionelles Umzugsunternehmen Halteverbot beantragen
In der Regel beantragen professionelle Umzugsunternehmen eine Halteverbotszone im voraus bei jedem Full Service Umzug. Diesen Umstand können Sie aber auch für Ihren Privatumzug nutzen. Wir von der Koch Umzugslogistik kümmern uns um Ihr Halteverbot für den Umzug.
Die Beantragung beim zuständigen Amt erfolgt 14 Tage vor Ihrem Umzug, damit Ihr Transporter, Bulli oder Sprinter bequem vor Ihrer Wohnung geparkt werden kann. Sie erhalten eine Genehmigung vom Amt und vermeiden so unnötigen Ärger mit der Polizei, weil Sie sich im Vorhinein gut gekümmert haben.
Wir bitten Sie bei der Beantragung ein oder mehrere Bilder der aktuellen Parksituation mitzuschicken, damit wir uns ein Bild machen können und erfahren, ob wir gegebenenfalls auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken müssen.
Beauftragen Sie unser Umzugsunternehmen für den kompletten Transport Ihres Umzugs oder lassen Sie uns Ihnen unterstützend unter die Arme greifen, wie bei der Beantragung einer Halteverbotszone. Wir sind für Sie da!
Ihr Ansprechpartner für Halteverbotszonen
Dirk Meyer zu Bergsten