Steuern und Finanzen in Belgien: Leitfaden für Auswanderer | KOCH Umzugslogistik

Der Umzug nach Belgien ist ein aufregendes Abenteuer, das viele neue Möglichkeiten und Erfahrungen bietet. Ein wesentlicher Aspekt, den Auswanderer beachten müssen, sind die Steuern und Finanzen in Belgien. Dieser Artikel bietet umfassende Informationen über das belgische Steuersystem, die besten Banken und Tipps für internationale Geldüberweisungen für alle, die nach Belgien auswandern möchten.

Steuersystem in Belgien: Was Auswanderer über Einkommensteuer, Gemeindesteuer und Mehrwertsteuer wissen sollten

Das Steuersystem in Belgien ist komplex und stark föderalisiert. Neben der föderalen Einkommensteuer erheben die drei Regionen (Flandern, Wallonien und Brüssel-Hauptstadt) eigene Zuschläge und Steuern. Die Einkommensteuer erreicht Spitzensätze von 50 % und liegt damit deutlich über Deutschland (45 %) und weit über der Schweiz. Gleichzeitig bietet Belgien interessante Sonderregelungen wie das Expatriate-Steuerregime, großzügige Freibeträge für Kapitalerträge und keine Vermögensteuer im klassischen Sinn.

Einkommensteuer

Belgien verwendet ein progressives Steuersystem – je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz. Besteuert wird Ihr weltweites Einkommen, sobald Sie in Belgien steuerlich ansässig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt).

Das erste Stück Ihres zu versteuernden Einkommens wird von der Steuer befreit. Der Basisbetrag des Steuerfreibetrags beträgt für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) 10.910 Euro. Der Steuerfreibetrag kann aufgrund Ihrer persönlichen Lage erhöht werden, beispielsweise wenn Sie Kinder zu Lasten haben. Wenn Ihr Einkommen niedriger ist als der Steuerfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

 

Gemeindesteuer (Zuschlag zur Einkommensteuer)

Eine Besonderheit des belgischen Steuersystems ist die Gemeindesteuer (Taxe communale). Sie wird als prozentualer Zuschlag auf die vom Staat berechnete Einkommensteuer erhoben. Die tatsächliche Steuerlast hängt stark von Ihrem Wohnort ab, da die Gemeindesteuersätze zwischen den 581 Gemeinden variieren. In Brüssel-Hauptstadt liegt der regionale Satz beispielsweise bei 32,591 %. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann daher Ihre Steuerlast beeinflussen.

Sozialversicherungsbeiträge

In Belgien werden die Sozialversicherungsbeiträge (für Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Familienversicherung) direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen erheblichen Beitrag. Als Arbeitnehmer liegt der Beitragssatz für den Arbeitnehmeranteil bei etwa 13,07 % des Bruttogehalts.

Mehrwertsteuer (Belasting over de Toegevoegde Waarde - BTW)

Die Mehrwertsteuer in Belgien beträgt regulär 21 %. Ein ermäßigter Steuersatz von 6 % gilt für Lebensmittel, Bücher, Medikamente, bestimmte Kulturdienstleistungen und einige andere Güter des täglichen Bedarfs. Seit dem 1. Januar 2026 wurde für bestimmte Dienstleistungen wie die Bereitstellung von möblierten Unterkünften und Campingplätzen sowie für Eintrittskarten für Museen, kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen und Vergnügungsparks ein zusätzlicher ermäßigter Satz von 12 % eingeführt.

Vermögensbezogene Steuern

Belgien erhebt keine klassische Vermögensteuer auf das Gesamtvermögen. Es gibt jedoch einzelne vermögensbezogene Steuern. Ab dem 1. Januar 2026 wurde eine neue Kapitalertragsteuer auf Finanzanlagen eingeführt. Realisierte Kapitalgewinne auf Finanzanlagen unterliegen einem Standardsteuersatz von 10 %. Zudem gibt es eine sogenannte Kontensteuer (Prämiensteuer) auf die Gesamtsumme der eingezahlten Prämien auf belgischen Bankkonten.

Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer

Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer in Belgien tätig sind, gibt es zwei wichtige steuerliche Aspekte zu beachten: die berufliche Vorabsteuer (Précompte professionnel) und das spezielle Expat-Steuerregime.

Berufliche Vorabsteuer (Bedrijfsvoorheffing)

Die sogenannte „berufliche Vorabsteuer“ ist eine Quellensteuer, die Ihr Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttolohn einbehält und an den Staat abführt. Sie ist eine Vorauszahlung auf Ihre jährliche Einkommensteuer und nicht die endgültige Steuerlast. Die Höhe des einbehaltenen Betrags hängt von Ihrem Lohn, Ihrer Familiensituation und anderen Faktoren ab. Am Ende des Steuerjahres gleicht die jährliche Steuererklärung die Differenz zwischen der bereits einbehaltenen Vorabsteuer und Ihrer tatsächlichen Steuerschuld aus. In vielen Fällen erhalten Sie eine Rückerstattung, wenn zu viel einbehalten wurde.

Expat-Steuerregime für zugezogene Fachkräfte

Eine der attraktivsten steuerlichen Regelungen für ausländische Fachkräfte in Belgien ist das sogenannte Expatriate-Steuerregime (auch Impatriate-Status genannt). Dieses Steuerprogramm wurde geschaffen, um internationales Talent anzuziehen. Es ermöglicht den Abzug eines Teils des Bruttogehalts von der steuerlichen Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer, die vor ihrer Anstellung außerhalb Belgiens gelebt haben. Der Status wird in der Regel für maximal 6 Jahre (früher 8 Jahre) gewährt, mit einer einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre unter bestimmten Bedingungen. Der Status muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Steuererklärung (Déclaration d'impôts)

Auch wenn Sie bereits die berufliche Vorabsteuer zahlen, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung (aangifte) einzureichen. Die Steuererklärung in Belgien ist das zentrale Instrument zur Berechnung Ihrer jährlichen Einkommensteuer. Sie dient dazu, alle Einkommensquellen aus dem Vorjahr beim FÖD Finanzen zu melden und die endgültige Steuerlast zu ermitteln.

Der FÖD Finanzen öffnet das Online-Portal MyMinfin (Tax-on-Web) jedes Jahr in der Regel im April (im Jahr 2026 am 28. April 2026). Hier können Sie Ihre Steuererklärung online ausfüllen und einreichen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland

Zwischen Deutschland und Belgien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1967, das mehrfach geändert wurde. Es verhindert, dass Ihr Einkommen in beiden Ländern besteuert wird, und regelt die Zuteilung der Besteuerungsrechte. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich, dass Arbeitseinkommen im Tätigkeitsstaat besteuert wird. Wenn Sie also in Belgien arbeiten, hat Belgien das Besteuerungsrecht für Ihren Arbeitslohn, auch wenn Sie in Deutschland wohnen. Deutschland muss dieses Einkommen freistellen (vorbehaltlich des Progressionsvorbehalts).

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Deutschland besteuern darf: wenn Sie Ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben, die Tätigkeit länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland ausüben, der Arbeitslohn von einem oder für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird, oder der Arbeitslohn von einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung getragen wird, die der Arbeitgeber in Deutschland hat. Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten, gelten komplexere Regelungen: Grundsätzlich besteuert Belgien das Arbeitseinkommen, während Deutschland es freistellt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel im Wohnsitzstaat besteuert, während Pensionen für ehemalige Beamte oft im Quellenstaat besteuert werden können.

Das Doppelbesteuerungsabkommen befindet sich derzeit in Neuverhandlung. Ein neues Abkommen soll das bestehende Abkommen aus dem Jahr 1967 ersetzen und die Besteuerung an aktuelle Gegebenheiten anpassen – zum Jahreswechsel 2025/2026 war es jedoch noch nicht unterzeichnet.

Bankkonto eröffnen: Wie man als Ausländer ein Konto eröffnet und was zu beachten ist

Ein Bankkonto in Belgien zu eröffnen, ist ein wesentlicher Schritt, um in der belgischen Wirtschaft Fuß zu fassen. Belgien verfügt über ein fortgeschrittenes Bankensystem und ist eines der führenden Bank- und Finanzzentren der Europäischen Union.

Die großen belgischen Banken bieten in der Regel auch englischsprachigen Support an, was für Expats sehr hilfreich ist. Sie finden deutschsprachigen Service jedoch eher bei den spezialisierten Expats-Angeboten oder grenzüberschreitenden Dienstleistern. In der Regel benötigen Sie für die Kontoeröffnung in einer Filiale:

 

– einen gültigen Reisepass oder Personalausweis;

– Ihre Nationalregisternummer (die Sie nach der Anmeldung bei der Gemeinde erhalten);

– einen Adressnachweis in Belgien (z. B. Mietvertrag, Meldebestätigung der Gemeinde);

– einen Nachweis über Ihre Beschäftigung oder eine Wohnsitzbescheinigung.

 

NON-RESIDENT-KONTO: Wenn Sie noch nicht über eine Nationalregisternummer verfügen, können viele Banken auch ein sogenanntes Non-Resident-Konto eröffnen. Das ist allerdings bürokratischer und mit mehr Nachweisen verbunden, aber in der Regel möglich. Für den täglichen Zahlungsverkehr und die Gehaltszahlung ist das Girokonto (compte courant / zichtrekening) das wichtigste Instrument.

Geldüberweisungen: Tipps für internationale Überweisungen zwischen Belgien und Deutschland

Internationale Geldüberweisungen zwischen Belgien und Deutschland sind aufgrund der gemeinsamen Währung (Euro) und der EU-Regulierung besonders einfach und kostengünstig:

 

BANKÜBERWEISUNG (SEPA): Der Standard für Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums. Die Gebühren richten sich nach Ihrem Kontomodell bei Ihrer belgischen Bank. Viele belgische Banken haben kostenlose oder sehr günstige Online-Girokonten für Gehaltseingänge.

 

SPEZIALISIERTE ÜBERWEISUNGSDIENSTE: Dienste wie Wise (ehemals TransferWise) oder Revolutsind spezialisiert auf internationale, grenzüberschreitende Geldüberweisungen mit transparenten Wechselkursen und niedrigen Gebühren – besonders nützlich, wenn Sie regelmäßig Geld in eine Währung außerhalb des Euro-Raums überweisen müssen.

 

PAYPAL: Einfach und schnell für kleinere Beträge, aber oft mit höheren Gebühren als Banküberweisungen und spezialisierten Transferdiensten.

 

MELDEPFLICHT FÜR AUSLANDSKONTEN: Belgische Steuerpflichtige müssen dem Belgischen Finanzamt (FÖD Finanzen) ihre Auslandskonten melden. Dazu gehören Spar- und Girokonten, Depots und andere Konten im Ausland. Die Meldung muss jährlich über das Portal MyMinfin erfolgen. Die Nichteinhaltung dieser Meldepflicht kann zu Geldstrafen führen. Dies gilt auch für deutsche Expats, die nach Belgien auswandern und noch deutsche Konten führen.

Altersvorsorge und Rentensystem in Belgien

Belgien verfügt über ein staatlich organisiertes Rentensystem, das größtenteils auf dem Umlageverfahren basiert. Die Rente finanziert sich aus Sozialversicherungsbeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden. Es gliedert sich in drei Hauptbestandteile:

 

Gesetzliche Rente (Pension légale / Wettelijke pensioen): Die staatliche Rente ist der Kern der Altersvorsorge. Sie wird aus den Beiträgen finanziert, die während des Berufslebens gezahlt wurden. Anders als in Deutschland gibt es keine Grundsicherung, die bedarfsorientiert gezahlt wird.

 

Betriebliche Altersvorsorge (Tweede pijler / Deuxième pilier): Viele Arbeitgeber in Belgien bieten eine betriebliche Altersvorsorge an. Diese ist in der Regel an einen Branchentarifvertrag gebunden, kann aber auch vom einzelnen Unternehmen angeboten werden.

 

Private Altersvorsorge (Eerste pijler / Premier pilier): Zusätzlich zur staatlichen Rente können Sie privat vorsorgen, etwa über Pensionssparkonten, Lebensversicherungen oder Investmentfonds.

 

 

BESONDERHEITEN DES BELGISCHEN RENTESYSTEMS:

 

– Keine Grundsicherung: Wer nicht genug Beitragsjahre für eine Vollrente hat, erhält eine Mindestrente. Anders als in Deutschland haut aber eine sehr zeitnahe Überprüfung der „voraussichtlichen unzureichenden Existenzmittel“.

 

– Ruhestandsalter: Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt für die meisten Arbeitnehmer bei 65 Jahren, mit der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen früher in den Ruhestand zu gehen (Frühpension).

 

– Rentengarantie: Belgien gewährt eine Rentengarantie für Arbeitnehmer, die mindestens 40 Jahre Beiträge gezahlt haben. Dies ist ein Mindestbetrag, den eine Rente nicht unterschreiten darf.

 

Als deutscher Auswanderer sollten Sie prüfen, ob Ihre deutschen Rentenansprüche erhalten bleiben und wie diese mit dem belgischen System harmonieren. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Besteuerung von Renten aus Deutschland.

 

Fazit

Der Umzug nach Belgien erfordert eine sorgfältige Planung und ein gutes Verständnis der steuerlichen und finanziellen Gegebenheiten. Besonders für deutsche Auswanderer ist das komplexe, aber hochgradig soziale belgische System gewöhnungsbedürftig. Die hohen Steuersätze werden durch ein gut ausgebautes Gesundheitssystem, günstige Bildungschancen und ein breites soziales Netz kompensiert. Wer sich auf die belgische Bürokratie und das dreigliedrige Steuersystem einlässt, findet in Belgien ein hohes Maß an sozialer Sicherheit und eine sehr gute Lebensqualität vor.

Wir von KOCH Umzugslogistik stehen Ihnen zur Seite, um Ihren Traum, nach Belgien auswandern zu können, so reibungslos wie möglich zu realisieren.

Belgien – Wehende Landesflagge vor blauem Himmel, Belgien
Grand Place Brüssel – Historischer Platz mit Springbrunnen und Denkmal, Belgien

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